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   BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 114/03   

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https://dejure.org/2003,5317
BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 114/03 (https://dejure.org/2003,5317)
BayObLG, Entscheidung vom 04.09.2003 - 2Z BR 114/03 (https://dejure.org/2003,5317)
BayObLG, Entscheidung vom 04. September 2003 - 2Z BR 114/03 (https://dejure.org/2003,5317)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 2
    Instandhaltungspflicht von Sondereigentum bei Zweifel über die Zugehörigkeit zum Gemeinschaftseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Instandhaltungspflicht für Balkone

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstreckung der Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung auf zwingend im Gemeinschaftseigentum stehende Teile der Balkone; Vertretung der Wohnungseigentümer im gerichtlichen Verfahren ; Formelle Mängel beim Zustandekommen der Eigentümerbeschlüsse

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 985/02
  • LG München I - 1 T 22703/02
  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 114/03

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 375
  • NZM 2004, 106
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03

    Reparatur anstelle von Sanierung unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 114/03
    Bei den Fenstern handelt es sich um notwendige Bestandteile des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLG NJW-RR 1996, 140; vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 14.8.2003, 2Z BR 112/03).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 114/03
    Im Übrigen ist das Landgericht zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, bei dem Abstimmungsergebnis könne ausgeschlossen werden, dass die Beschlüsse auf etwaigen Mängeln formeller Art beruhten, also ohne die Mängel nicht so zu Stande gekommen wären (vgl. für Einberufungsmängel BayObLGZ 2002, 20/24).
  • BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95

    Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 114/03
    Dabei ist bei der jeweiligen Bestimmung abzustellen, wie sie sich nach Sinn und Wortlaut für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung ergibt (BayObLGZ 1996, 58/61).
  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 129/94

    Instandhaltung von Verglasung and gemeinschaftlichem und Sondereigentum

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 114/03
    Bei den Fenstern handelt es sich um notwendige Bestandteile des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLG NJW-RR 1996, 140; vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 14.8.2003, 2Z BR 112/03).
  • BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00

    Zustimmung und Kostentragung von baulichen Veränderungen durch die

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 114/03
    Hiervon ausgehend kann auch die Bestimmung des § 7 Abs. 1 der Gemeinschaftsordnung nur so ausgelegt werden, dass die Instandhaltung und Instandsetzung lediglich hinsichtlich der sondereigentumsfähigen Teile der Balkone in zulässiger Weise (vgl. BayObLG NZM 2001, 1138/1140) auf die einzelnen Wohnungseigentümer übertragen wurde.
  • BGH, 20.09.1974 - IV ZR 55/73

    Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 114/03
    Im Übrigen können sich die Antragsteller nicht auf eine nicht ordnungsgemäße Vertretung der Wohnungseigentümer berufen, weil sie dadurch nicht beschwert sind (BGHZ 63, 78; Meyer-Holz in Keidel/Kunze/Winkler FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 37; vgl. Reichold in Thomas/Putzo ZPO 25. Aufl. § 547 Rn. 8).
  • BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 144/98

    Aufzählung eines Balkons bei der Beschreibung eines Sondereigentums in der

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 114/03
    Soweit in der Teilungserklärung bei der Aufzählung der zu den einzelnen Wohnungen gehörenden und im Sondereigentum stehenden Räume, z.B. Küche, Bad, auch der Balkon aufgeführt ist, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass damit auch die gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend im Gemeinschaftseigentum stehenden Teile des Balkons in unzulässiger Weise zum Sondereigentum erklärt werden sollten (BayObLG NZM 1999, 27).
  • BayObLG, 03.08.2000 - 2Z BR 184/99

    Glas als Gemeinschaftseigentum oder Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 114/03
    Gleichwohl ist es weitgehend üblich, die Instandsetzung und Instandhaltung hinsichtlich der Fensterverglasung auf die einzelnen Wohnungseigentümer zu übertragen, weil Glasschäden häufig von den betroffenen Wohnungseigentümern verursacht werden (vgl. BayObLG NZM 2001, 1081).
  • OLG Hamm, 30.07.2019 - 24 U 6/18

    Rückabwicklung eines notariellen Kaufvertrags nach erklärtem Rücktritt

    Hieraus folgt, dass die Außenwände und sonstige Außenbestandteile (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Juni 1974 - BReg 2 Z 22/74 - zitiert nach juris) und Verkleidungen der Balkone gemeinschaftliches Eigentum sind, weil sie zur Gebäudefassade gehören (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04. September 2003 - 2Z BR 114/03 - zitiert nach juris; Bärmann/Pick, in: Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, 19. Auflage 2010, § 5 WEG Rn. 13; Keil, in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger zitiert nach jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 5 WEG Rn. 20).
  • BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04

    Eigentümerbeschluss zur Abrechnung mit fehlerhaftem Kostenverteilungsschlüssel -

    Ob und in welchem Umfang damit aber auch die Kostentragungspflicht für zwingend in Gemeinschaftseigentum stehende Teile am Balkon (vgl. Niedenführ/Schulze § 5 Rn. 16 und 17) mit umfasst ist, kann zweifelhaft sein (vgl. BayObLG NZM 2004, 106; auch OLG Düsseldorf ZMR 1998, 304; WuM 1999, 350; AG Kerpen ZMR 2004, 948).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2006 - 11 Wx 74/05

    Wohnungseigentum: Sondernutzung und Instandhaltung von dem Sichtschutz dienenden

    Dabei ist -wie bei jeder Grundbucherklärung -auf die nächstliegende Bedeutung abzustellen, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter aus Wortlaut und Sinn ergibt (BayObLG NJW-RR 2004, 375; BayObLG NZM 2001, 1138, 1140).
  • OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 5 Wx 47/07

    Kostentragung bei Ausbaurecht

    Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen, sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGH NJW 1998, 3713; NJW 2004, 3413; BayObLG NZM 2004, 106; OLG Hamm NZM 2004, 657).
  • LG Hamburg, 08.02.2008 - 318 T 179/06

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung eines Negativbeschlusses;

    Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen, sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGH, NJW 1998, 3713; NJW 2004, 3413; BayOblG NZM 2004, 106).
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